1. Vertragsabschluss
Sie können die Kanutour telefonisch, persönlich sowie schriftlich per Brief, Fax oder Email buchen.
Sobald Kanu-sports Ihre Buchung bestätigt hat, kommt ein Mietvertrag zustande.
Mit der Anmeldung erkennen Sie die Vermietbedingungen an. Die Benutzung der Boote erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder (Mindestalter 18 Jahre, Angabe der Personalien und Vorlage des Personalausweises) auch für
alle in der Anmeldung zahlenmäßig aufgeführten Teilnehmer.
2. Bezahlung
Für die Reservierung der Boote ist eine Barzahlung am Tag der Tour oder eine Anzahlung von mindestens 50% des gesamten Mietpreises,
nach dem Eingang der schriftlichen
Buchungsbestätigung, zu entrichten. Dieser Betrag ist innerhalb von 10 Tagen zu überweisen.
Der Restbetrag ist unaufgefordert 10 Tage vor Fahrtbeginn auf unser Konto einzuzahlen oder kann bei Antritt der Fahrt in bar bezahlt werden.
Der Gesamtbetrag kann natürlich auch komplett vorab überwiesen werden.
Bei der Kanuvermietung kann eine Materialausgabe nur erfolgen, wenn der Restbetrag am Abfahrtstag bar eingezahlt oder unserem Konto
gutgeschrieben ist.
Alternativ erkennen wir auch einen von der Zahlstelle abgestempelten Überweisungsträger an.
3. Rücktritt durch den Kunden
Sie können jederzeit vor Mietbeginn durch eine schriftliche Erklärung von der Tour zurücktreten. Das betrifft sowohl die gesamte Teilnehmerzahl bzw. einzelne Personen. Wir können eine Entschädigung
in Form eines pauschalierten, prozentualen Anteils vom Mietpreis verlangen. Dieser ergibt sich wie folgt:
- bis zum 30. Tag vor Tourbeginn 25 %
- bis zum 16. Tag vor Tourbeginn 50 %
- bis zum 2. Tag vor Tourbeginn 90 %
- am Tage der Tour 100 %
Die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem Eingangsdatum der Kündigung bei der Firma Kanu-sports . Schließen Sie gegebenenfalls eine Reiserücktrittsversicherung ab. Diese erhalten Sie in vielen Reisebüros oder Versicherungsagenturen. Bei vorzeitiger Abgabe des Leihmaterials oder Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen des Buchungsvertrages besteht kein Anspruch auf Erstattung von Teilbeträgen.
4. Rücktritt durch den Veranstalter
In besonderen Fällen, wie Hochwasser, schwerer Sturm und bei Eintritt weiterer äußerer Umstände, die einen sicheren Ablauf einer Kanutour gefährden,
behält sich Kanu-sports vor, vom Vertrag zurück zu treten und es wird mit Ihnen ein Ersatztermin vereinbart.
Muss die begonnene Veranstaltung allerdings wegen Undurchführbarkeit oder Gefahr für Leib und Leben abgebrochen werden, oder muss vom Programmablauf
und -Inhalt abgewichen werden, so gilt die Veranstaltung als durchgeführt
5. Material
Kanu-sports sichert den technisch einwandfreien Zustand des Ihnen vor Fahrtantritt übergebenen Materials zu. Schäden an ausgehändigten
Gegenständen oder Materialverluste (auch durch Diebstahl), die von Ihnen oder Teilnehmern Ihrer Gruppe zu verantworten sind, sind dem Veranstalter unverzüglich
(spätestens bei Rückgabe) anzuzeigen und können von Kanu-sports zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt werden.
6. Bestimmungen zum Kanuverleih
Die Benutzung der Boote erfolgt auf eigene Gefahr. Das Tragen von Schwimmwesten ist für alle Teilnehmer Pflicht!
Der Mieter hat sich über die Schifffahrtsvorschriften sowie weitere Regeln bzgl. Verhalten auf dem Wasser zu informieren und sie einzuhalten.
Der Mieter verpflichtet sich, die Zahl der für das Kanu zugelassenen Personen nicht zu überschreiten.
Kanus und Ausrüstung sind gereinigt und persönlich zu übergeben.
Die Kanus sind zusammen mit einem Mitarbeiter der Firma Kanu-sports auf einen
Anhänger aufzuladen.
7. Ausschluss von Teilnehmern
Unbeschadet der beidseitigen Rücktrittsmöglichkeiten, kann der Veranstalter jederzeit vom Vertrag
zurücktreten, sobald dieser feststellt, dass der Kunde die Durchführung der Fahrt, oder andere gefährdet. Nach vorheriger Abmahnung
kann ein Teilnehmer von der Fahrt ausgeschlossen werden. Es besteht nach berechtigtem Ausschluss vom Ausgeschlossenen kein Erstattungsanspruch.
8. Umweltschutz
Sie verpflichten sich, die Natur schonend zu behandeln und auf Sauberkeit zu achten. Sie verpflichten sich, die Bestimmungen der
Landschaftsschutzverordnungen der jeweiligen Schutzgebiete einzuhalten und nur die ausgewiesenen Ein- und Ausstiegsstellen, Rast- und
Übernachtungsstellen, über die Sie von der Firma
Kanu-sports informiert wurden, zu benutzen.
9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrags hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrags zur Folge.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.